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Art. 28 · Freihaltezone
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 8 · Original-PDF
Die Freihaltezone umfasst die für das Orts- und Landschaftsbild wertvollen, im wesentlichen nicht überbauten Gebiete (2.8. Aussichtspunkte, Geländerippen), die nicht überbaut werden dürfen. Freihaltezone Eingeschossige Bauten, die zur Nutzung und Pflege der Freihaltezone dienen, sind zulässig. Ebenfalls zulässig ist die Erstellung von offenen Parkplätzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.