Art. 21 · Gewässerabstand
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 6 · Original-PDF
Gegenüber fliessenden, offenen Gewässern ist ein Abstand von 5 m ab Fassade einzuhalten. Ueber die Fassade vorspringende Gebäudeteile von maximal 1.50 m Ausladung sind im Abstandsbereich zulässig. Gewässerabstand Der Abstand wird von der oberen Böschungskante aus gemessen. Arl.22 Misst eine Gebäudeseite in den Wohn- oder Wohn- und Gewerbezonen mehr als 20 m, so vergrössert sich der Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m. Mehrlängenzuschlag lnnerhalb der Dorfkernzone, der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und an Hanglagen mit einer Terrainneigungi von über 30 % fällt der Mehrlängenzuschlag dahin. IV. Zonenvorschriften Zoneneinteilung und Masse
a)Bauzonen
b)Nichtbauzonen Freihaltezone Landwirtschaftszone Naturschutzgebiete, Schutzobjekte Uebriges Gemeindegebiet Für die Zonen gilt:
17Ausnützungsziffer 26 mit 25 % Gewerbenutzung
18Vollgeschosszahl 2 Gebäudehöhe 7
19Firsthöhe 11
20Gebäudelängö 25 (.;
22Mehrlängenzuschlag X 4r7.24 Dorfkernzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.