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Art. 20 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 6 · Original-PDF

Als Gebäudelänge gilt die längste Fassadenabmessung. Gebäudelänge Bei seitlich versetzten Gebäuden bzw. Fassadenteilen bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. Die zonengemässe Gebäudelänge gilt für Einzel- und Reihenbauten. Nebenbauten fallen für die Bemessung der Gebäudelänge nicht in Betracht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.