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Art. 25 · Grenzabstand (Abbildung 5)
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 8 · Original-PDF
Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Fassade. Der Grenzabstand beträgt 60 % der Gebäudehöhe, mindestens aber 4.0 m. 3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.