← BZO Steinen · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Besonnung und Belichtung

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 4 · Original-PDF

1. Bei der Stellung der Wohnbauten ist auf die Besonnung und Belichtung Rücksicht zu nehmen.

2. Bewohnte Räume haben eine Fensterfläche von mindestens 10 %, bewohnter Dachraum von mindestens 6 % der Bodenfläche aufzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.