Art. 12 · Raumgrösse, Abstellmöglichkeiten
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 4 · Original-PDF
1. Wohn- und Schlafräume müssen eine Mindestbodenfläche von 10 m2 aufweisen. Pro Wohneinheit darf ein Schlafraum mit einer Mindestbodenfläche von 8 m2 vorhanden sein. Die lichte Raumhöhe beträgt wenigstens 2.20 m. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der Raumhöhe über mindestens 6 m2 der Bodenfläche einzuhalten.
2. Bei Mehrfamilienhäusern ist pro Wohnung ein genügend grosser Abstellraum (mindestens 5 m2) vorzusehen.
3. Zudem sind in der Nähe des Haus- oder Nebeneinganges genügend grosse Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder, Spielgeräte, sowie Abstellflächen für Kehrichtbehälter zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.