Art. 48 · Baugesuche
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 19 · Original-PDF
1Das Baugesuch ist auf amtlichem Formular mit folgenden Beilagen in der erforderlichen Anzahl bei der Bauverwaltung einzureichen:
a)aktueller Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, sofern der Gesuchsteller nicht von der Beibringung befreit wird;
b)ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt;
c)Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung, Gebäudeschnitte und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau;
d)Umgebungsplan, mit Angaben zur Terraingestaltung, Oberflächengestaltung und Lage der Bepflanzung;
e)Kanalisations- und Erschliessungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder im Massstab 1:100;
f)Berechnung der Ausnützungsziffer und des kubischen Inhalts;
g)Besondere Gesuchsunterlagen gemäss kantonalem und eidgenössischem Recht.
2Bei Um- , An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.
3Bei Umbauten muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein.
4Die Bewilligungsbehörde kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Gutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen.
5Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.