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Art. 41 · Abbau- und Rekultivierungszone III (Nägeli)

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 16 · Original-PDF

1Der Steinbruch „Nägeli“ wird der Abbau- und Rekultivierungszone Nägeli zugewiesen.

2Die Abbau- und Rekultivierungszone dient dem landschaftsschonenden Abbau von Steinen und Erden, deren Aufbereitung sowie der landschaftsgerechten Rekultivierung.

3Auflagen des Kantons und der Gemeinde im Rahmen der Bewilligungsverfahren, insbesondere bezüglich Abbau und Rekultivierung, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.