Art. 37 · Öffentliche Zone
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 14 · Original-PDF
1Die Zone für öffentliche Bauten ist für öffentliche und öffentlichen Zwecken dienenden Bauten und Anlagen bestimmt, wie Kirchen, Friedhöfe, Schulhäuser, Spitäler, Anlagen öffentlicher Dienste, Gemeindeanlagen, Mehrzweckhallen.
2Sofern die Gemeinde das Schulhaus in der öffentlichen Zone im Entwicklungsgebiet Seewen-Feld nicht innert der vereinbarten Frist erstellt, fällt diese Fläche automatisch in die Zone W3 (ohne Gestaltungsplanpflicht).
3Die öffentliche Zone im Bereich der Talstation Seilbahn Rickenbach-Rotenfluh (Teil KTN 2052) ist ausschliesslich für Parkplatzflächen im Zusammenhang mit der Seilbahn Rickenbach-Rotenfluh bestimmt. Gemeinde Schwyz - Erlasse
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.