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Art. 37a · Zone Erschliessung Stoos

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 15 · Original-PDF

1Die Zone für die Erschliessung Stoos dient zur Sicherstellung der Infrastruktur für Betrieb und Nutzung der Standseilbahn Hinterschlattli – Stoos.

2Zulässige Nutzungen nebst den betriebsnotwendigen Einrichtungen sind Parkhäuser, Büros und dem Tourismus zuordenbare Gewerbe wie Restaurant, Sportgeschäft, Informationsschalter und Verlaufsgeschäfte sowie Logistikeinrichtungen und Gebäude zur Ver- und Entsorgung des Stoos.

3Es sind nur standortgebundene Wohnungen gestattet.

4Technisch bedingte Aufbauten können die Gebäudehöhe überschreiten.

5In den im Zonenplan speziell bezeichneten, schwarz schraffierten Bereichen sind keine Orte mit empfindlicher Nutzung im Sinne von Art. 3 Absatz 3 NISV zulässig.

6Als standortgebunden bewilligte Wohnungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.