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Art. 33 · Industriezone
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 13 · Original-PDF
1Die Industriezone ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
2Es sind nur standortgebundene Wohnungen gestattet.
3Technisch bedingte Aufbauten können die Gebäudehöhe überschreiten.
4Als standortgebunden bewilligte Wohnungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.