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Art. 32 · Weilerzone Gewerbe

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 13 · Original-PDF

1Bestehende und neue Bauten dürfen nur zu gewerblichen und Wohn-Zwecken genutzt werden und nur für im Weiler bestehende oder artverwandte Betriebe.

2Es sind maximal 7 Wohnungen zulässig, sofern die Wohnnutzung insgesamt nicht mehr als 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche (BGF) beträgt.

3Technisch bedingte Aufbauten können die Gebäudehöhe überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.