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Art. 31 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 13 · Original-PDF

1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind neben Wohnbauten nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.

2Die Ausnützung darf um einen Fünftel und die Gebäudehöhe in der Zone WG2D um 2 Meter, in der Zone WG3 und WG4 um einen Meter überschritten werden, wenn mindestens 20 Prozent der anrechenbaren Bruttogeschossfläche dauernd für Gewerbe- und Dienstleistungszwecke genutzt werden.

3Die Nutzungsbeschränkung ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.