Art. 18 · Ausnützungsziffer: Anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF)
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 7 · Original-PDF
1Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte.
2Davon werden nicht angerechnet und daher in Abzug gebracht:
a)Keller, Trockenräume, Waschküche, sofern diese nicht als Wohn- oder Arbeitsräume verwendbar sind;
b)die für die Haustechnik bestimmten Räumlichkeiten sowie Installationsschächte;
c)nicht für gewerbliche Zwecke bestimmte Einstellräume für Motorfahrzeuge, Fahrräder, Kinderwagen, Haus- und Gartengeräte sowie für gewerbliche Zwecke bestimmte, unterirdische Einstellräume für Motorfahrzeuge in der Kernzone B sowie der Zentrumszone;
d)Korridore, Treppen und Lifte in Geschossen ohne anrechenbare Bruttogeschossflächen, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen, ferner bei Haus- und Garagenzugängen im Untergeschoss die Haus- und Garagenzugangszone mit Treppe zum darüber liegenden Geschoss, sofern das Untergeschoss keine Wohn- und Arbeitsräume enthält;
e)offene Räume, wie ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen, sowie gedeckte Sitzplätze;
f)gewerbliche Lagerräume in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse zählen;
g)Dachgeschossflächen, sofern sie unter Dachschrägen im Licht die Höhe von 1.50 Metern unterschreiten, sowie Dachräume, deren lichte Raumhöhe bis unter den First höchstens 2.0 Meter beträgt
h)50 Prozent der Flächen von verglasten Räumen ohne heiztechnische Installationen wie Balkonen, Veranden und gedeckten Sitzplätzen;
i)Balkone, Veranden, gedeckte Sitzplätze, welche nicht fest verglast sind und keine heiztechnischen Installationen aufweisen (Schiebewände, Wind- und Wetterschutzverglasungen);
j)nachträgliche Aussenisolationen an bestehenden Bauten;
k)der Freizeit dienende, allen Bewohnern zugängliche Gemeinschaftsmehrzweckräume von Wohnsiedlungen, bis 2 Prozent der anrechenbaren Bruttogeschossfläche; Gemeinde Schwyz – Erlasse
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l)18 Prozent der BGF nach Berücksichtigung der Abzüge. Wenn das Gebäude den Minergie®-Standard oder mindestens einen gleichwertigen Standard erreicht, beträgt der Abzug 20 Prozent der BGF. Wenn das Gebäude mindestens den Minergie®-P-Standard oder mindestens einen gleichwertigen Standard erreicht, beträgt der Abzug 22 Prozent der BGF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.