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Art. 19 · Ausnützungsziffer: Anrechenbare Landfläche

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 8 · Original-PDF

1Die anrechenbare Landfläche ist die von der Baueingabe erfasste zusammenhängende Fläche, soweit sie in Bezug auf die Ausnützung noch nicht beansprucht ist und in der Bauzone liegt.

2Nicht angerechnet werden die für die Erschliessung der Überbauung notwendigen Fahrbahnflächen, soweit es sich nicht nur um Hauszufahrten handelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.