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Art. 44 · Baugesuch

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 24 · Original-PDF

I Das Baugesuch hat folgendes zu umfassen:

a)neuster Katasterplan und Grundbuchauszug

b)Kanalisations-, Entwässerungs-, Wasser- undEnergieleitungen

c)Grundriss aller Stockwerke im Mst. 1:100;

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Mst. 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien auf der Fassadenflucht und auf der Grenze, den massgebenden Gebäudehöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen, Höhenkoten am Bau;

e)Berechnung des kubischen Inhalts; 0 kurzer Baubeschrieb;

g)Berechnung der Ausnützungsziffer;

h)Angabe der Parkierungsmöglichkeiten;

r)die notwendigen Angaben gemäss der Lärmschutz- und Luft reinhalteverordnung ;

k)Umgebungsplan mit Darstellung der Terrainveränderung, Stützmauer, Einfriedungen, Kinderspielplätze usw. unter Angaben der Höhenkoten.

l)weitere Unterlagen

2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Gutachten, Schattenwurfclarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen. Im Weiteren ist er berechtigt, unter Anzeige an die Bauherrschaft und zulasten derselben, solche Unterlagen selbst einzuholen oder Fachleute betzuziehen.

3Für unbedeutende Bauvorhaben kann die Baubehörde die Planunterlagen beschränken und ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchführen (so z.B. bei Vorbauten, Kleinbauten und Umbauten). o Bei Umbauten soll aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein (bestehende Bauteile sind in grauer Farbe, neue in roter und abzubrechende in gelber Farbe darzustellen). -23- s Das Baugesuch ist vom Bauhern sowie Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.