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Art. 45 · Meldepflicht
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 25 · Original-PDF
Das Meldeverfaluen findet Anwendung auf geringfi.igige Bauvorhaben und unbedeutende Anderungen bereits bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine öffentlichen oder privaten Interessen berührt werden und keine Nebenbestimmungen oder Ausnahmebewilligungen notwendig sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.