Art. 37 · Skiabfahrtszone
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 21 · Original-PDF
t lie Skiabfahrtszone hält das Gelände für die Ausübung des Skisportes und für die touristischen Transportanlagen frei. Die freigehaltene Fläche kann ftir die zonengemässe Ausnützung in Anrechnung gebracht werden.
2Soweit die Zweckbestimmungen der Skiabfahrtszone und der touristischen Transportanlagen nicht tangiert wird, richtet sich die zulässige Nutzung nach der Grundzone (2.B. Landwirtschaftszone, Bauzone, etc.). In schutzwürdigen und geschützten Gebieten bleibt der gemäss übergeordnetem Recht geforderte Schutz vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.