← BZO Sattel · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · Gewerbezone

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 19 · Original-PDF

t Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und kleinere Industriebetriebe bestimmt

2Gestattet sind nur betriebsbedingte Wohnungen und der Ausbau bestehender Wohnungen.

3Gegenüber angrer:zenden Zonen gelten deren Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände, während innerhalb der Gewerbezone die Gebäudeabstände laut Tabelle der Grundmasse (BR Art.27) angewendet werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.