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Art. 20 · Berechnung der Geschosszahl

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 13 · Original-PDF

(Abb. 6)

1Der Berechnung der Geschosszahl wird die Anzahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.

2Es werden unterschieden:

a)Vollgeschosse

b)Untergeschosse

c)Dachgeschosse und Attikageschosse 'Als Vollgeschoss zählt jedes Stockwerk, das ganzüber dem gewachsenen Terrain und unter dem Dachraum liegt. a Das Untergeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn es mit mehr als 60 % seiner Fassadenfläche aus dem gewachsenen Terrain hinausragt.

5Das Dach- und Attikageschoss zählt als Vollgeschoss, wenn die anrechenbare Geschossfläche mehr als 75 Yo derjenigen des darunterliegenden Vollgeschosses beträgt.

6Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn die Kniestockhöhe gemessen ab Oberkante Dachboden bis zum Schnittpunkt zwischen Fassadenflucht und Dachhaut mehr als 1.lm beträgt. -t2-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.