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Art. 7 · Gestoltung, Einordnung
BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 7 · Original-PDF
'l . Gesloltung, Einordnung I Zur Verhinderung einer störenden Bougestoltung konn die Boubewilligungsbehörde im Boubewilligungsverfohren begründet Bedingungen und Auflogen verfügen oder Projektönderungen verlongen. Dos Ortsbildinventor dient bei der Beurteilung ols Richtlinie. 2. Erhöhte Anforderungen An die Gestoltung von Bouten und Anlogen in der Kernzone werden erhöhte Anforderungen gemöss Art.56 PBG gestellt. 2
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.