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Art. 24 · Ausnützungsübertrogung

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 11 · Original-PDF

I Grundeigentümer von ongrenzenden Grundstücken derselben Zone können durch Dienstborkeitsverlrog noch nicht beonspruchte Nutzung eines Grundstücks ouf die Boupozelle übertrogen.

2Der Dienstborkeitsverlrog ist vor Boubeginn zur Eintrogung im Grundbuch onzumelden. Die Dienstborkeit konn nur mit Zustimmung der Boubewilligungsbehörde gelöscht werden.

d)Ausnützungsüberlrogung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.