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Art. 13 · Abstellflöchen

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 8 · Original-PDF

I Bei Mehrfomilienhöusern sind für jede Wohnung Abstellroumflöchen (2.B. Keller, Abstellroum) im Ausmoss von mindestens l0 mz Gesomtflöche vozusehen.

2Zudem sind in der Nöhe des Hous- oder Nebeneingonges genügend grosse, wettergeschützle Abstellflöchen oder Einstellröume für Kinderwogen, Fohrröder, Spielgeröte und Kehrichtbehölter zu erstellen. 4. Abstellflöchen C. EMISSIONEN UND IMMISSIONEN Arl. 14 I Bouorbeiten sind ohne übermössige Lörm- und Stoubentwicklungen ouszuführen in Berücksichtigung der orlsüblichen Ruhestunden.

2Der Bouherr hot die zum schutz der Anwohner und strossenbenützer erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

3Durch Bouorbeiten verursochte Schmutzoblogerungen, ouf öffentlichen und privoten Verkehrsonlogen und in Leilungen, sind periodisch zu reinigen. Bouorbeiten I D. VERKEHRSSICHERHEIT

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.