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Art. 12 · Kinderspielflöchen/Erholungsflöchen

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 2 · Original-PDF

Art. l3 Wohnhygiene 7 Umgebungsgestoltung Kinderspielflöchen/Erholungsf löchen Abstellflöchen B BI C. Emissionen und lmmisslonen Art.12 I Beim Neubou von Wohnhöusern mit mindestens drei Fomilienwohnungen oder bei entsprechenden Zweckönderungen von Bouten sind gut besonnle Erholungsflöchen obseits vom Verkehr onzulegen und douernd für diesen Zweck zu erholten. Als Fomilienwohnungen gelten Wohnungen ob 4 Zimmern.

2Diese sind grundsötzlich ols zusommenhöngende Grünflöche mit Spiel- und Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflonzung ouszugestolten. 3 lhre Flöche muss wenigstens 20 % der zu Wohnzwecken genufzten Bruttogeschossf löche entsprechen. 3. Kinderspielflöchen/ Erholungsflöchen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.