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Art. 5 · Um- und Wiederaufbauten

BZO Oberrieden · S. 3 · Original-PDF

1Die bestehenden traditionellen Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und des herkömmlichen Erscheinungsbildes um­ gebaut oder wiederaufgebaut werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstel­ lungen.

2Abweichungen aus Gründen des Verkehrs, des Immissionsschutzes, der Feuerpolizei, der Hygiene, der Gestaltung, des Ortsbildschutzes oder aus Gründen anderer öffentlicher Interessen können erlaubt oder vorgeschrie­ ben werden. Dasselbe gilt für untergeordnete Abweichungen zufolge der konkreten baulichen Verhältnisse. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellun­ gen.

MassKAKB 35%
Ausnützungsziffer max.-35%
Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) *20%30%
Vollgeschosszahl max.32
Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) *22
Gebäudelänge max.25 m25 m
Gebäudebreite max.12 m12 m
Grundabstand min. *5 m5 m
Traufseitige Fassadenhöhe max. *10.5 m7.5 m
Giebelseitige Fassadenhöhe max. *16.0 m *13.0 m *

Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.