Art. 5 · Um- und Wiederaufbauten
BZO Oberrieden · S. 3 · Original-PDF
1Die bestehenden traditionellen Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und des herkömmlichen Erscheinungsbildes um gebaut oder wiederaufgebaut werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstel lungen.
2Abweichungen aus Gründen des Verkehrs, des Immissionsschutzes, der Feuerpolizei, der Hygiene, der Gestaltung, des Ortsbildschutzes oder aus Gründen anderer öffentlicher Interessen können erlaubt oder vorgeschrie ben werden. Dasselbe gilt für untergeordnete Abweichungen zufolge der konkreten baulichen Verhältnisse. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellun gen.
| Mass | KA | KB 35% |
|---|---|---|
| Ausnützungsziffer max. | - | 35% |
| Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) * | 20% | 30% |
| Vollgeschosszahl max. | 3 | 2 |
| Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) * | 2 | 2 |
| Gebäudelänge max. | 25 m | 25 m |
| Gebäudebreite max. | 12 m | 12 m |
| Grundabstand min. * | 5 m | 5 m |
| Traufseitige Fassadenhöhe max. * | 10.5 m | 7.5 m |
| Giebelseitige Fassadenhöhe max. * | 16.0 m * | 13.0 m * |
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