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Art. 4 · Gestaltungsplanpflicht

BZO Oberrieden · S. 2 · Original-PDF

1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete besteht Gestaltungsplan­ pflicht.

2Wo eine zweckmässige Unterteilung der Gebiete möglich ist, können meh­ rere Gestaltungspläne aufgestellt werden. Diese müssen nicht für alle Teil­ gebiete gleichzeitig festgesetzt werden. 2 Gemeinde Oberrieden 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.