Art. 32 · Flachdächer / Dachgestaltung bei Attikageschossen
BZO Oberrieden · S. 11 · Original-PDF
1Flachdächer und geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 8% und einer Gesamtfläche von über 10 m² sind ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind. Die Dachbegrünung bzw. der Dachauf bau haben eine Wasserrückhaltekapazität von mind. 45 l/m² nachzuwei sen. * 11 7.1-1 Gemeinde Oberrieden
2Terrassennutzungen auf Dachflächen sind nur in begründeten Ausnahme fällen und nur für eine gemeinschaftliche Nutzung zulässig. Die als Terrasse genutzte Dachfläche muss nicht begrünt werden, darf aber maximal 50% der Dachfläche betragen *
3Attikageschosse sind immer mit einem Flachdach zu versehen. *
4Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten bergseitig 100% der zugehöri gen Fassadenlänge betragen, soweit das Gefälle des massgebenden Ter rains innerhalb einer Fassadenlänge eine Höhendifferenz von wenigstens 3.0 m ergibt und sich die Grundfläche des Attikageschosses dadurch nicht vergrössert. Talseitig ist dabei auf Dachaufbauten zu verzichten. *
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.