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Art. 12 · Bewilligungspflicht für Abbrüche
BZO Oberrieden · S. 5 · Original-PDF
1Der Abbruch ist vorbehältlich einer Unterschutzstellung gestattet, wenn das Ortsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird oder wenn die Erstellung des Ersatzbaus gesichert ist. 5 7.1-1 Gemeinde Oberrieden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.