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Art. 23 · Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 10 · Original-PDF
1Falls gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) der Bauherr eine Ersatzabgabe zu leisten hat, beträgt diese Fr. 3'000.- je Abstellplatz und muss vor Baubeginn beglichen werden.
2Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für den Hochbau vom April 2019 (99.6 Punkte, Basis Oktober 2015) und wird an das neuste Ergebnis des Indexes beim Zeitpunkt der Baugesucheingabe angepasst.
6 Baureglement Gemeinde Riemenstalden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.