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Art. 21 · Zufahrten, Zugänge

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 10 · Original-PDF

1Das Erstellen und der Aus- oder Umbau bestehender Zufahrten und Zugänge sind nach Strassengesetz (StraG, SRSZ 442.110) bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nach dem Verfahren gemäss Strassenverordnung (SRSZ 442.111) erteilt.

2Für die Beurteilung der Sichtverhältnisse sind die Normen des Verbandes Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) anzuwenden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.