← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 89 · Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und …
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF
allfällige Entscheide über öffentlich- und zivilrechtliche Einsprachen rechtskräftig sind.
b)Geltungsdauer der Baubewilligung, Friststillstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.