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Art. 89 · Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und …

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF

allfällige Entscheide über öffentlich- und zivilrechtliche Einsprachen rechtskräftig sind.

b)Geltungsdauer der Baubewilligung, Friststillstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.