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Art. 88 · Zur Abklärung wichtiger Baufragen kann dem Gemeinderat das Gesuch um einen …

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF

1 Zur Abklärung wichtiger Baufragen kann dem Gemeinderat das Gesuch um einen Vorentscheid unterbreitet werden.

2 Der Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Frage in gleicher Weise verbindlich, gültig und anfechtbar wie eine Baubewilligung.

3 Für Dritte erlangt der Vorentscheid nur Verbindlichkeit, wenn das ordentliche Baubewilligungsverfahren nach Art. 82ff durchgeführt worden ist, was der Gesuchsteller ausdrücklich verlangen muss.

Bauausführung

a)Baubeginn

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.