Art. 48 · b) Gebäudeabstand
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 12 · Original-PDF
1 Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er entspricht der Summe der beiden dazwischenliegenden Grenzabstände.
2 Bei mehreren Bauten auf demselben Grundstück bemisst sich der Gebäudeabstand, wie wenn eine Grenze dazwischen läge.
3 Nebenbauten dürfen unter sich und zu andern Gebäuden den Gebäudeabstand unterschreiten.
4 Steht bei Inkrafttreten dieses Baureglements auf dem Nachbargrundstück bereits eine Hochbaute in geringerem Abstand zur Grenze, als dieses Baureglement vorschreibt, genügt anstelle des Gebäudeabstandes die Einhaltung des Grenzabstandes. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 13
c)Strassenstand
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