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Art. 19 · Beiträge an Verkehrsanlagen
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 5 · Original-PDF
1 An die Kosten für die Erstellung oder den Ausbau von Groberschliessungsstrassen werden von den Grundeigentümern, denen ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst, Beiträge erhoben. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten nach dem Nutzen der Strasse für den Gemeingebrauch.
2 Die Verteilungsgrundsätze, das Verfahren der Festsetzung und des Bezugs der Beiträge bestimmen sich nach kantonalem Recht. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 6 Beiträge und Gebühren an andere Erschliessungsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.