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Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 1 · Original-PDF
Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:
a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes, schützenswerter Gebiete und der Erholungsräume,
b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes.
Geltungsbereich
a)Örtlich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.