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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 1 · Original-PDF

Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:

a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes, schützenswerter Gebiete und der Erholungsräume,

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes.

Geltungsbereich

a)Örtlich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.