Art. 89 · 2. Abweichungen
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 36 · Original-PDF
gegenüber der Grundordnung 1 lm Gestaltungsplan kann von den Bauvorschriften des Kantons und der Gemeinde abgewichen werden. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben; $ 24 Abs. 2 PBG.
2Je nach dem Masse, in dem die Kriterien nach Art. B8 erfüllt sind, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:
a)Erhöhung der Ausnützungsziffer für Wohnflächen um höchstens 0.05,
b)Vergrösserung der Gebäudelängen gemäss Art. 83
c)Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände,
d)Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages zwischen Gebäude innerhalb der Überbauung.
e)Vergrösserung der Gebäude und Firsthöhen, um max. 3 m sowie der Gebäudelängen gemäss Art. 83.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.