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Art. 78a · Temporäre Zone

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 31 · Original-PDF

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1Die temporäreZone Schutzmassnahmen (ZSM) ist ausschliesslich zur Erstellung von Schutzmassnahmen gegen die Beschussgefahr der Schiessanlage Selgis bestimmt.

2Massnahmen um die nötige Schutzwirkung gegenüber der Standseilbahn sicherzustellen sind zulässig.

3Nach Fertigstellung der Schutzmassnahmen müssen alle Flächen, die für den Unterhalt der Schutzmassnahmen nicht notwendig sind, aufgeforstet werden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.