Art. 76
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 30 · Original-PDF
I O,uellschutzzone {Grundwasserschutzzone)
1Die Ouellschutzzone (Grundwasserschutzzone) schützt bestehende oder vorgesehene Grund- und Ouellfassungen und ihre Umgebung. I j
2Der Gemeinderat erlässt nach Bedarf und nach den Gewässerschutzvorschriften für jede Ouell- oder Grundwasserfassung einen besonderen Schutzplan für den Fassungsbereich und das umliegende Gebiet, sowie zugehörige Reglemente. 1 rl
3Bis zum Erlass dieser Pläne und Reglemente dürfen in den im Zonenplan ausgeschiedenen Ouell- und Grundwasserschutzbereichen, wie auch im Bereich noch nicht gefasster Ouellaufstösse weder Bauten und Anlagen noch Materialentnahmen oder Ablagerungen bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.