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Art. 58
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 20 · Original-PDF
1 3. Waldabstand
1Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten; 67 Abs. 1 PBG,
2Erschliessungsstrassen sowie landwirtschaftliche Güter- und Forststrassen sind im Abstandsbereich zulässig; 5 67 Abs. 2 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.