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Art. 35 · Bauarbeiten
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 14 · Original-PDF
5. Bauarbeiten I
1Bauarbeiten sind ohne übermässige Lärm- und Staubentwicklungen auszuführen in Berücksichtigung der ortsüblichen Ruhestunden.
2Der Bauherr hat die zum Schutz der Anwohner und Strassenbenützer erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. I j
3Durch Bauarbeiten verursachten Schmutzablagerungen, auf öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen und in Leitungen, sind periodisch wegzuräumen. 'f E. Verkehrssicherheit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.