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Art. 36 · Strassennetz

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 14 · Original-PDF

1Der Gemeinderat führt die Aufsicht über das öffentliche Strassennetz und die zum öffentlichen Gebrauch bestimmten übrigen Strassen und Wege. 1. Strassennetz

2Für die Strassenbreiten gelten die folgenden Richtwerte: -Sammelstrassen 5.40-6m Fahrbahnbreite

–Erschliessungsstrassen: 4.00 m Fahrbahnbreite

–Zufahrtsstrasse mindestens: 3.50 m Fahrbahnbreite

3Für die Erschliessung einzelner Wohnbauten kann der Gemeinderat geringere Ausbaubreiten f estlegen. a Der Gemeinderat bestimmt im Projektierungsverfahren die Notwendigkeit von Trottoirflächen und deren Breite.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.