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Art. 33 · 3. lmmissionsgrade

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 13 · Original-PDF

1Es werden unterschieden Betriebe. nicht störende, mässig störende und stark störende

2Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen; in der Regel Empfindlichkeitsstufe ll.

3Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten; in der Regel Empfindlichkeitsstufe lll. ,] a Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend; Empfindlichkeitsstufe lV. Art. 33 III * r keine Beschränkung, jedoch im Rahmen der übrigen Zonenvorschriften Eidgenössische Lärmschutzverordnung vom 1 5. Dezember 1986 LSV il Ausnahmen in diesem Sinne sind nicht gestattet. il ilt nach LSV 35 V. SCHUTZVORSCHRIFTEN -l I l

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.