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Art. 32 · Lärm, Empfindlichkeitsstufen

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 13 · Original-PDF

2. L*m, Empfindlichkeitsstufen

1Die Zuordnung der einzelnen Zonen zu den Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 der Eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) wird in Art. 63 vorgenommen; vorbehalten bleiben aber Abweichungen, die sich direkt aus dem Zonenplan ergeben. 2ln Teilen von Nutzungszonen der Empfindlichkeitsstufe loder ll kann die nächst höhere Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.