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Art. 3 · Zuständigkeit
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 2 · Original-PDF
3. Zuständigkeit
a)Baubewilligungsbehörde
b)Baukommission Art Art 4 5 4. Vorbehalt des übrigen Rechts Art 6 II. PLANUNGSMITTEL 1. Planungspflicht 2. Baureglement Art Art Art.3
1Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Anderung von Bauten und Anlagen. bl Sachlich
2Eine Anderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizeilich bedeutsamen Zweckbestimmung zugeführt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.