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Art. 27 · Wohnhygiene

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 12 · Original-PDF

1Bei der Stellung der Wohnbauten ist auf die Besonnung und Belichtung Rücksicht zu nehmen.

b)Wohnhygiene

2Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik, gegen Schall und Feuchtigkeit und im Sinne eines sparsamen Wärmehaushalts, zu isolieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.