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Art. 27 · Wohnhygiene
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 12 · Original-PDF
1Bei der Stellung der Wohnbauten ist auf die Besonnung und Belichtung Rücksicht zu nehmen.
b)Wohnhygiene
2Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik, gegen Schall und Feuchtigkeit und im Sinne eines sparsamen Wärmehaushalts, zu isolieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.