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Art. 25 · Hausantennen

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 12 · Original-PDF

6. Hausantennen l

1Das Aufstellen von neuen sowie die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen und Parabolspiegeln mit mehr als 60 cm Durchmesser bedürfen einer Baubewilligung im vereinfachten Verfahren (Art. 96). Diese ist zu erteilen, sofern die Voraussetzungen von Art. 20 und 21 erfüllt sind. C. Konstruktion und Hygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.