← BZO Muotathal · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Gestaltungsplan

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 8 · Original-PDF

1Der Gemeinderat kann auf Antrag sämtlicher Grundeigentümer für eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m2 in allen Zonen W und WG und für mindestens 1'500 m2 in der Kernzone einen Gestaltungsplan erlassen. Besteht Gestaltungsplanpflicht für mehrere Grundeigentümer und können diese sich nicht auf einen Gestaltungsplan einigen, so genügt der Antrag eines oder mehrerer Grundeigentümer, denen mindestens die Hälfte des Einzugsgebietes gehört; 5 30 Abs. 1 PBG. cl Gestaltungsplan I

2Der Gestaltungsplan enthält neben einem Plan Sonderbauvorschriften, die von den Vorschriften des Kantons und der Gemeinde abweichen können, sofern dadurch eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Normalbauweise erreicht wird, siehe Art. BB- 91 (5 24 Abs. 1 PBG). Die Gemeindeversammlung bestimmt, wo ein Gestaltungsplan nötig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.