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Art. 107 · 2. lnkrafttreten
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 41 · Original-PDF
1Dieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 42
2Die im Zeitpunkt des lnkrafttretens hängigen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu beurteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.