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Art. 105 · 7. Gebühren

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 41 · Original-PDF

1Der Gemeinderat erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren; 5 89 Abs. 1 PBG.

2Er erlässt hierfür eine Gebührenordnung; 5 89 Abs. 2 PBG VIII. SGHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.