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Art. 79 · Erschliessungs- und Verladezone

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 36 · Original-PDF

t Diese Zone ist vollumfänglich mit der Landschaftsschutzzone überlagert. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 35 ' ln der Erschliessungs- und Verladezone sind oberirdische Erschliessungs- und Verladeanlagen für die Untertagabbau- und unterirdische Ablagerungszone zulässig, insbesondere Bauten und Anlagän für den Schiffsverlad sowie für Servicezufahrten ein Anschluss an das Strassennetz. Oie entsprechenden Bauten und Anlagen haben sich gut in das bestehende Landschaftsbild einzufügen.

3Die Ablagerung und die Aufbereitung von Gesteinsmaterial und Fremdmaterial ist in der Erschliessungs- und Verladezone nicht gestattet. 5)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.